Heilpraktiker in Köln
Heilpraktiker in Köln: Was macht eigentlich ein Heilpraktiker genau?
Nicht wenige Menschen verbinden den Heilpraktiker mit Globuli und Kräutern, die verschrieben und verabreicht werden. Diese Definition ist jedoch deutlich zu eng gefasst und der Beruf des Heilpraktikers wesentlich weitreichender.
Was macht ein Heilpraktiker?
Zur Ausbildung des Heilpraktikers gehören unter anderem die Berufs- und Gesetzeskunde, Hygiene, Anatomie, Physiologie, Pathologie sowie alle Erkrankungen des menschlichen Körpers.
Neben der Grundausbildung, die mit der amtsärztlichen schriftlichen und mündlichen sowie praktischen Prüfung abgeschlossen wird, ist im Anschluss eine weitere Spezialisierung möglich.
Es gibt viele Fortbildungen im Bereich Homöopathie, Phythotherapie (Pflanzenheilkunde), Akupunktur oder Osteopathie, um nur einige zu nennen.
Fragen Sie daher im Vorfeld nach den Behandlungsmethoden, die der Heilpraktiker anbietet.
Um sich „Heilpraktiker“ nennen zu dürfen, bedarf es – wie bereits zuvor erwähnt – einer amtsärztlichen Überprüfung. Hier wird der Heilpraktiker auf „Herz und Nieren“ (und alle anderen Organsysteme) geprüft.
Was ist ein Heilpraktiker?
Das Berufsbild des Heilpraktikers weicht in unterschiedlichen Ländern voneinander ab. In Deutschland wird gemäß §1 Heilpraktikergesetz als Heilpraktiker bezeichnet, wer die Heilkunden berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein.
Die Tätigkeit des Heilpraktikers gehört zu den freien Berufen und wird eigenverantwortlich betrieben.
Wer die Heilkunde als Heilpraktiker ausüben möchte ohne als Arzt approbiert zu sein, benötigt dafür in Deutschland eine staatliche Erlaubnis.
Bei der Überprüfung der Heilpraktiker-Eignung sind vor allem Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie aber auch Gesetzeskunde wichtig, die zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung gehören.
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erweitern viele Heilpraktiker ihren Erfahrungshorizont und beginnen eine (oder mehrere) zusätzliche Fachausbildung(en). Je nach Art der Spezialisierung dauert eine solche Fachausbildung in der Regel mindestens zwei Jahre.
Der Beruf des Heilpraktikers ist im „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, kurz Heilpraktikergesetz (HeilprG) geregelt. Das Gesetz wurde am 17.02.1939 erlassen und seitdem mehrmals reformiert.
Der Begriff „bestallt“ bzw. „bestallen“ geht ursprünglich auf „bestellen“ zurück. Damit ist soviel wie „in ein Amt einsetzen“ gemeint. Der heutige Fachausdruck für Bestallung ist Approbation.
Weitere Informationen
Auch Heilpraktiker haben Behandlungsgrenzen. Daher können auch unsere Methoden der Behandlung nur bedingt helfen und unterstützen.
Weitere Informationen zum Beruf des Heilpraktikers bietet die Webseite der Freien Heilpraktiker e.V.